Die Geschichte des Hauses

Vermutlich zeitgleich mit dem Renaissance-Rathaus wurde bereits um 1586/87 ein Vorgängerbau des heutigen Haus Oberscholthes errichtet. Erste schriftliche Erwähnungen des Hauses stammen aus dem 17. Jahrhundert. Das ursprünglich in der Mitte längsgeteilte, und damit in zwei Haushälften unterteilte Haus, zeigt auch heute noch ein regelmäßiges, symmetrisch aufgebautes Fachwerk. Die rechte Haushälfte war 1675 im Eigentum einer Grünberger Bäckerfamilie. Die linke Haushälfte erwarb 1677 der Grünberger Bürger, Ratsherr und Handelsmann Hans Georg Gerlingshausen, der das Haus 1720 umbaute. Davon zeugt auch die stolze Bauinschrift an der Fassade.

 

1731 kaufte die Besitzerin des sogenannten „Kleinen Brauhauses“ in der Barfüßergasse die linke Haushälfte und richtete dort ein Gasthaus ein. Seit 1783 in der Hand eines einzigen Eigentümers, wurde das stattliche Haus 1806 Sitz des Oberschultheisen, des höchsten landgräflichen Gerichtsbeamten im Bezirk Grünberg und erhielt daraufhin im Volksmund den Namen „Oberscholthes“. Vor 1839 erwarb eine Grünberger Bäckerfamilie das Anwesen und richtet hier wieder eine Bäckerei und Gastwirtschaft ein, die bis in das 20. Jahrhundert hinein Bestand hatte und stets „Oberscholthes“ genannt wurde.

 

Nach mehrfachen Veränderungen und Umbauten in der 2. Hälfte des 20. Jahrhunderts und des frühen 21. Jahrhunderts hat das Haus nichts von seinem ursprünglichen Charme und Charakter verloren.

Wegen seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung ist das Haus in die Liste der Kulturdenkmäler in Hessen aufgenommen und steht unter Denkmalschutz.

 

Wir heißen Sie herzlich WILLKOMMEN in diesem traditionsreichen Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt!


Literatur: Hessischer Städteatlas, Lieferung II,1, Grünberg, hrsg. v. Ursula Braasch-Schwersmann, bearb. v. Andrea Pühringer, Marburg 2005. - Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen, Landkreis Gießen II, hrsg. v. Landesamt für Denkmalpflege Hessen, Stadt Grünberg, S. 125ff, bes. S. 158.

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